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| Personalabrechnung |  |
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| 1506478 |
Änderungen zum Jahreswechsel in der Steuer |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Im Bereich Steuern werden ab 01.01.2011 folgenden Änderungen ausgeliefert:
1. Lohnsteuerberechnung
Auslieferung des aktuellen Programmablaufplans für die Lohnsteuerberechnung. Dieser beinhaltet die geänderten Rechengrößen in der Sozialversicherung.
Bei der Vorsorgepauschale wird jetzt immer der Versicherungsstatus zum Ende des Lohnabrechnungszeitraums berücksichtigt. Bisher wurde der IT „0079 SV-Zusatzvers. D“ zum Ende eines Steuersplittzeitraums gelesen.
Wenn der Arbeitgeber (Auszubildende mit einem Einkommen von bis zu € 325,00/monatlich) den gesamten Sozialversicherungsbeitrag alleine trägt, ist bei dem Arbeitnehmer kein Teilbetrag in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.
2. Lohnsteuerbescheinigung
Es wird das neue Formular “HR_DE_LSTB_11“ mit folgenden Änderungen ausgeliefert:
- Ausgabe der Identifikationsnummer. Nur noch in Sonderfällen ist die Übermittlung der eTIN zulässig.
- Die Zeilen 22 (Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen RV und an berufst. Versorgung) und 23 (Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV und an berufst. Versorgung) wird in jeweils zwei Zeilen (a und b) aufgeteilt, da die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge und die Beiträge an das Berufsständische Versorgungswerk getrennt ausgewiesen werden müssen.
3. Zahlung von Entschädigungen
Wenn Sie eine Abfindung zahlen, die nicht als mehrjähriger Bezug geschlüsselt ist, so ist diese ab dem Jahr 2011 zusätzlich über die neue Lohnart „/45F Entschädigung sonst.Bezug“ zu steuern.
4. Versorgungsempfänger
Werden neben dem laufenden Versorgungsbezug noch weitere Bezüge, wie z. B. geldwerte Vorteile gezahlt, so sind diese auch als Versorgungsbezüge zu versteuern und auszuweisen. Ebenfalls sind die Geldwerten Vorteile in die Versorgungsgrundlage einzubeziehen.
5. Stammdaten
Die Lohnsteuerbescheinigung von 2010 hat auch in 2011 ihre Gültigkeit. Benötigt ein Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2011 eine Lohnsteuerkarte, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde zuständig. In diesen Fällen stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus (sogenannte Ersatzbescheinigung). Gleiches gilt, wenn ein weiteres Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird und eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI auszustellen ist. Darüber hinaus stellt das Finanzamt für das Jahr 2011 auch eine Ersatzbescheinigung aus, wenn die Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden ist. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Folgende Nacharbeiten sind nach Einspielung vorzunehmen (Anmerkungen zu den o. g. Punkten:
- Keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
- Bitte informieren Sie Ihre Fachabteilung über die Änderung.
- Grenzen Sie Ihre Abfindungslohnarten, die als Sonstiger Bezug geschlüsselt sind, in der Tabelle „V_512W_D Verarbeitungsklassen, Kumulationen und Auswertungsklassen“ zum 01.01.2011 ab. Tragen Sie in dem Satz ab 01.01.2011 die Lohnart „/45F Entschädigung sonst.Bezug“ als Basislohnart ein und hinterlegen Sie in der Verarbeitungsklasse 47 „H OriginalLArt und 0.abgeleitete LArt weiterreichen“.
- Falls Sie Ihren Versorgungsempfänger neben dem laufenden Versorgungsbezug noch Geldwerte Vorteile gewähren, müssen Sie diese Lohnarten kopieren und als Versorgungsbezug schlüsseln. Hierfür sind in der Tabelle „V_512W_D Verarbeitungsklassen, Kumulationen und Auswertungsklassen“ die Kumulation 17 oder 18 für laufende Bezüge, bzw. 19 oder 20 für sonstige Bezüge zu klicken. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass diese Lohnarten in die Versorgungsgrundlage über die Tabelle „V_T596J Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (Kundentabelle)“ und die Teilapplikation „VBEZ Zuordnung Versorgungsbezüge“ aufzunehmen sind.
- Bitte informieren Sie Ihre Fachabteilung über die Änderung. Für Mitarbeiter mit einer Ersatzbescheinigung muss im IT 0012 Steuerpflicht als Grund für die Nichtvorlage die Ausprägung „Ersatzbescheinigung Übergangszeitraum“ hinterlegt werden. Falls Sie Ihrem Mitarbeiter die Lohnsteuerkarte 2010 aushändigen müssen, da hierauf Vorarbeitgeberdaten vermerkt wurden, erfassen Sie bitte die Ausprägung „Bestätigung AN im Übergangszeitraum“.
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| 1531315 |
LStB: Änderungen 12 2010 |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Wenn Sie im Jahr 2010 eine Nachzahlung für 2009 oder früher bei einem Mitarbeiter mit einer privaten Pflegeversicherung vornehmen, wird fälschlicherweise auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 der nachträglich für das Vorjahr ermittelte Arbeitnehmeranteil zur privaten Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen bzw. freiwilligen Pflegeversicherung ausgewiesen. |
Empfehlungen
und Tipps: |  | Bitte prüfen Sie, ob Sie solche Abrechnungsfällte haben.
Hierzu können Sie mit dem Report: „H99CWTR0 Lohnarten-Reporter“ die Lohnart „/3Q9 AG-Zusch PV Privat-Zusatz“ auswerten.
Die Lohnsteuerbescheinigung sollte dann erst nach Einspielung dieses SP erstellt werden.
Als Vorabkorrektur können Sie in der Tabelle „V_T596I Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten“ und der Teilapplikation „LST3 Lohnsteuerbescheinigung mit Elster ab 2008 (SV)“, die Lohnart „/3Q9 AG-Zusch PV Privat-Zusatz“ von der Summenlohnart „/26H AN-Anteil gesetzl./ freiwillige PV“ auf die Summenlohnart „/26E AN-Anteil private PV“ kopieren. Anschließend löschen Sie die Summenlohnart „/26H AN-Anteil gesetzl./ freiwillige PV“ mit der Lohnart „3Q9 AG-Zusch PV Privat-Zusatz“. |
| 1524666 |
Jahreswechsel 2010/2011 Sozialversicherung |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Dieser Hinweis liefert die im Bereich Sozialversicherung relevanten Änderungen aus:
- Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze sowie Jahresentgeltgrenzen. Weitere Informationen können Sie diesem Hinweis entnehmen.
- Maschinelles Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen. Ab 2011 ist die Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen verpflichtend.
- Zahlstellenverfahren
Ab 2011 müssen die Meldungen über die Versorgungsbezüge an die Krankenkassen maschinell übermittelt werden. Rentner, die privat krankenversichert bzw. im Ausland leben und daher keine Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zu entrichten haben, sind mit dem SV-Attribut „20 Private KV“ zu schlüsseln.
Zu Beginn des Zahlstellenverfahrens und einmal im Jahr (nach Aufforderung der Krankenkasse) sind Bestandsmeldungen zu erstatten. Hierbei ist nur der laufende Versorgungsbezug zu melden. Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt. Jedoch sind die gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für diesen Monat zu übermitteln.
Bei einer Beginn- und Veränderungsmeldung ist immer der monatliche Versorgungsbezug zu übermitteln, auch wenn die Veränderung erst im laufenden Monat zum Tragen gekommen ist.
Für diesen Fall muss ein fiktiver Monatsbezug ermittelt werden. Diesen müssen Sie manuell im IT „0014 Wiederkehrende Be-/Abzüge“ bzw. IT „0015 Ergänzende Zahlung“ vorgeben. Hierfür wird die Musterlohnart „MU81 Monatl. Versorgungsbezug“ ausgeliefert.
Die Mitgliedsnummer wird nun bereits bei der Erfassung im IT „0013 Sozialvers. D“ geprüft.
- Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die seit 2007 gültige 3+1-Regelung wurde im Bundesrat mit dem GKV-Finanzierungsgesetz am 12.11.2010 gekippt. Die Versicherungspflicht endet, wenn der Mitarbeiter im Vorjahr und voraussichtlich im aktuellen Jahr die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung überschreitet. Wir gehen davon aus, dass die bisherige 1+1-Regelung wieder vollständig in der alten Form gilt, d. h. es werden keine fiktiven Entgelte für Elternzeit usw. angenommen. Im Zweifelsfall klären Sie bitte diese Frage mit der Krankenkasse, da dies aus dem Gesetz nicht klar hervorgeht.
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Folgende Nacharbeiten sind nach Einspielung vorzunehmen (Anmerkungen zu den o. g. Punkten):
- Keine weiteren Aktivitäten erforderlich.
- Bitte berücksichtigen Sie hierzu die Hinweise „1367191 Meldewesen Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen“ und „1531091 Maschinelle Ermittlung Arbeitsentgelt Beschäftigungsverbot“. Erläuterungen s. u.
- Die Umstellung auf die maschinelle Übermittlung der Versorgungsbezüge an die
Zahlstelle ist ab 2011 verpflichtend. Detaillierte Informationen zur Einrichtung des Zahlstellenverfahrens finden Sie im Hinweis „1467833 – Maschinelles Zahlstellenverfahren(verpflichtend ab 2011)“.
- Für die Prüfung der Jahresarbeitsentgelte in der Krankenversicherung können Sie den alten Report: „RPLSVED0 Überprüfung der Jahresentgeltgrenze KV“ nutzen. Falls unsere Vermutung nicht zutrifft und weiterhin fiktive Entgelt (z. B. bei Elternzeit) zu berücksichtigen sind, werten Sie bitte die Daten mit dem Report: „RPLSVED2 Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV“ aus. Berücksichtigen Sie jedoch nur die Daten für das Vorjahr und das laufende Jahr.
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| 1527087 |
DEÜV: Besprechungsergebnis vom 01.09.2010 |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Aufgrund des Besprechungsergebnisses des GKV-Spitzenverbandes vom 01.09.2010 werden folgende Änderungen für die DEÜV ausgeliefert:
- Keine Information des Arbeitnehmers, wenn eine DEÜV-Meldung lediglich aufgrund des Bausteins „DBUV Unfallversicherung“ storniert und neu gemeldet wird. Für den Arbeitnehmer wird daher keine DEÜV-Meldung erzeugt.
- Die Rückmeldung der Rentenversicherungsnummer erfolgt nun in einer separaten Datei, bisher wurde diese zusammen mit den DEÜV-Fehlerrückmeldungen gemeldet. Dies ist aber nur für Sie relevant, wenn Sie für die DEÜV-Meldungen das elektronische Rückmeldeverfahren (E-Mail bzw. Kommunikationsserver) verwenden.
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Bitte informieren Sie Ihre Fachabteilung über diese Änderung. |
| 1523975 |
DEÜV: Vorbereitung der neuen Datensatz-Version 02 |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Aufgrund des Besprechungsergebnisses des GKV-Spitzenverbandes vom 24./25.11.2009 wurde bereits beschlossen, den Baustein DBUV Unfallversicherung zu überarbeiten. Es wird die neue Version 02 eingeführt. Diese ist ab dem 01.06.2011 zu verwenden, auch wenn der Meldezeitraum davor liegt. Dieser Hinweis liefert die dafür notwendigen Datenbankänderungen aus. Weitere Änderungen werden mit einem Support Package in der ersten Jahreshälfte 2011 ausgeliefert. |
Empfehlungen
und Tipps: |  | Bitte berücksichtigen Sie, dass hier noch weitere Änderungen in der ersten Jahreshälfte 2011 mit einem Support Package ausgeliefert werden. Ab dem 01.07.2011 können keine DEÜV-Meldedateien mehr mit den Reports: „RPCD3TD0 DEÜV-Datenträger erstellen für E-Mail / DFÜ / Diskette“ und „RPCCD3TD1“ erstellt werden. Hierfür ist der Report: „RPCD3HD0_OUT DEÜV-Meldedateien erstellen“, der mit dem Support Package vom 14.10.2010 bereits ausgeliefert wurde, zu verwenden. |
| 1367191 |
Meldewesen Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Ab dem 01.01.2011 ist der Arbeitgeber verpflichtet am maschinellen Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen (Lohnfortzahlung bei Krankheit, Beschäftigungsverbot, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) teilzunehmen.
- Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Arbeitgeber ist U1-umlagepflichtig. Im IT „0013 Sozialvers. D“ ist beim Arbeitnehmer das SV-Attrribut „23 SV-Umlage (U1)“hinterlegt. Zusätzlich muss eine Abwesenheit innerhalb der Lohnfortzahlung im IT „2001 Abwesenheiten“ und die notwendigen Daten im IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ mit dem Subtyp „DBAU AAG: Arbeitsunfähigkeit“ für den entsprechenden Monat vorhanden sein.
- Erstattung bei Beschäftigungsverbot
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Im IT „0080 Mutterschutz/Erziehungsurlaub“ muss die Abwesenheit für Beschäftigungsverbot erfasst werden. Die notwendigen Daten im IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ mit dem Subtyp „DBBT AAG: Beschäftigungsverbot“ müssen ebenfalls für den entsprechenden Monat vorhanden sein.
- Erstattung bei Mutterschutz
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Im IT „0080 Mutterschutz/Erziehungsurlaub“ muss die Abwesenheit für Mutterschutz erfasst werden. Die notwendigen Daten im IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ mit dem Subtyp „DBZU AAG: Mutterschaft“ müssen ebenfalls für den entsprechenden Monat vorhanden sein.
Für die Erstellung der Meldungen stehen Ihnen folgende Reports zur Verfügung:
Ausgangsmeldungen:
RPCEAVD0 Meldungen zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen erstellen
RPCEAHD0 Übertragung von Erstattungsmeldungen
Versendung über den B2A-Manager
Eingangsmeldungen:
RPCSVPD0 SV: Abholen u. Bestätigen der Verarbeitungsergebnisse bei der GKV
RPCEAHD0_IN Zuordnung von Eingangsmeldungen im Erstattungsverfahren
RPCEALD0_IN Sachbearbeiterliste für Fehlerrückmeldungen im Erstattungsverfahren
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Bitte hinterlegen Sie für die Teilapplikation „SVEV Maschinelle Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen“ in den Tabellen „V_T596L Bestimmung des Personalbereichs Berichtswesen“, ggf. „V_T596N Zusammenfassung Personalbereich Berichtswesen“ und „V_T596M Daten des Personalbereichs Berichtswesen“ die entsprechenden Einträge.
Hier ist die Zusammenfassung analog dem Beitragsnachweis vorzunehmen, in der Regel Zuordnung nach dem Merkmal DZULB.
Ebenfalls sind Einträge in die Tabellen V_T596L, ggf. V_T596N und V_T596M für die Teilapplikation „SVEA Meldewesen Erstattung von AG-Aufwendungen“ vorzunehmen.
Hier ist die Zusammenfassung auf den Absender, in der Regel Zuordnung nach dem Merkmal DZULA, vorzunehmen.
Gleichen Sie die Tabelle „V_T588Z Dynamische Maßnahmen“ für den IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ mit dem Nullermandaten ab. Hier wird eine dynamische Maßnahme ausgeliefert, die bei Erfassung der Subtypen: „„DBAU AAG: Arbeitsunfähigkeit“, „DBBT AAG: Beschäftigungsverbot“ und „DBZU AAG: Mutterschaft“ eine Rückrechnung anstößt.
Prüfen Sie bitte, ob Sie das Schema“ DTGZ Zeitwirtschaftsteil der Abrechnung Deutschland“ im Standard verwenden. Ansonsten ist ein manueller Abgleich mit dem Nullermandanten erforderlich.
Für das Schema „D000 Abrechnungsschema Deutschland“ wurden die Funktionen „DAAG BV ABST“ und „DOZMG V0“ neu aufgenommen.
Für die Ermittlung der Daten können alternativ zu der Erfassung im IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ Fiktivläufe für die Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot eingerichtet werden.
Hierfür werden Musterfiktivläufe ausgeliefert, die Sie auf Ihre kundeneigenen Anforderungen anpassen müssen. Berücksichtigen Sie hierzu die detaillierten Informationen im o. g. Hinweis und auch im Hinweis „1531091 Maschinelle Ermittlung Arbeitsentgelt Beschäftigungsverbot“.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die neuen Lohnarten: „/3OA AU Erstattungsbetrag“, „/3OD BV Erstattungsbetrag“ und „/3OH ZU Erstattungsbetrag“ für das Lohnkonto und die Standardformulare DK01 und DK02 ausgeliefert werden. Bitte gleichen Sie Ihre Formulare mit dem Nullermandanten ab. Wenn Sie ein kundeneigenes Formular verwenden, ist ein manueller Abgleich erforderlich. Detaillierte Informationen können Sie dem Hinweis „1527444 - Lohnkonto - Änderungen zum Jahreswechsel 2010/2011„ entnehmen. |
| 1517041 |
DEÜV-Meldungen zur Betriebsdatenpflege |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Änderungen der Betriebsdaten müssen lt. § 5 Absatz 5 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/BJNR034310998.html) mittels des Datensatzes „BSBD Betriebsdaten“ in der DEÜV gemeldet werden. |
Empfehlungen
und Tipps: |  | Um diese Funktion nutzen zu können, muss für jede Betriebsnummer ein Eintrag in der Tabelle „V_T596M Daten des Personalbereichs Berichtswesen“ mit Teilapplikation „BDBS Betriebsdatenpflege - Daten zur Betriebsstätte“ vorgenommen werden.
Ebenfalls sind Einträge für die Teilapplikation „BDAB Betriebsdatenpflege - Daten zum Absender“, in der Tabellen: „V_T596L Bestimmung des Personalbereichs Berichtswesen“ und ggf. in der „V_T596N Zusammenfassung Personalbereich Berichtswesen“ vorzunehmen.
Damit künftig Veränderungsmeldungen übermittelt werden können, sind Initialmeldungen zu erstellen, die aber nicht übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie im SAP Customizing Einführungsleitfaden unter „Personalabrechnung -> Abrechnung Deutschland -> DEÜV -> DEÜV-Meldungen zur Betriebsdatenpflege“ und im o. g. Hinweis.
Folgende Reports werden für die Erstellung der Dateien neu ausgeliefert (diese finden Sie auch im SAP-Menü unter „Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Periodenunabhängig -> Abrechnungszusatz -> DEÜV-Meldungen zur Betriebsdatenpflege“):
RPCBDVD0_OUT Erstellen von Meldungen zur Betriebsdatenpflege
RPCBDLD0 Sachbearbeiterliste für die Meldungen zur Betriebsdatenpflege
RPCBDHD0_OUT Meldedateien für die Betriebsdatenpflege erstellen
RPCSVPD0 SV: Abholen u. Bestätigen der Verarbeitungsergebnisse GKV
RPCBDHD0_IN Einlesen der Meldungen für die Betriebsdatenpflege |
| 1512436 |
ELENA: Änderungen zum Jahreswechsel 2010/2011 |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Mit diesem Hinweis werden folgende Änderungen für das Jahr 2011 ausgeliefert:
- Es wird die Version 02 für den MVDS multifunktionalen Verdienstdatensatz ausgeliefert. Nach Einspielung dieses Hinweises werden Meldungen mit der Version 02 erstellt, da ab dem 01.03.2011 nur noch Meldungen mit der Versionsnummer 02 akzeptiert werden.
- Falls für einen Mitarbeiter keine Steuerpflicht besteht, so können Sie diesen im IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ über den Subtypen „BDEL ELENA: Basisdaten ELEN“ im Feld „keine Steuerabzugspflicht des Arbeitgebers“ kennzeichnen.
- Aus Datenschutzgründen entfallen die Felder für die Bezeichnung in den Datenbausteinen „DBSB steuerfreie Bezüge“ und „DBSE Sonstige Bezüge“. Dies betrifft die Einträge in der Tabelle „V_T596J Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (Kundentabelle)„ für die Teilapplikationen „ELSB ELENA: sonstige steuerfreie Bezüge“ und „ELSE ELENA: sonstige steuerpflichtige Einmalbezüge“.
- Änderungen für den IT „0700 Elektronischer Datenaustausch“ und den Subtypen „DBKE ELENA: Kündigung/Entlassung“.
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Falls Sie Elena-Meldungen bereits erstellt, aber noch nicht versendet haben, sollten Sie dies bis spätestens 28.02.2011 vornehmen, da diese, mit Version 01 erstellten Meldungen, danach nicht mehr akzeptiert werden.
Auch wenn die steuerfreien und Sonstigen Bezüge nicht mehr mit der Bezeichnung gemeldet werden, empfehlen wir Ihnen, das Customizing (Tabelle V_T596J) nicht zu ändern.
Bitte berücksichtigen Sie auch den Hinweis „1504533 - ELENA: Kündigungsmeldungen ohne eine Austrittsmaßnahme“. Der Kündigungsbaustein wird nur gemeldet, wenn für den Mitarbeiter ein Austritt und der IT 0700 gepflegt ist. Dies führt dazu, dass bei befristeten Mitarbeitern, für die noch kein Austritt erfasst wurde, keine Kündigungsmeldung erstellt wird. Der Hinweis 1504533 liefert hierzu zwei Badis für eine hiervon abweichende Implementierung aus. |
| 1529435 |
KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2010/2010 |
| Komponente: | Personalabrechnung |
| Gültig für Release: | Ab 4.6C |
| Inhalt: | Mit diesem Hinweis werden folgende Änderungen für das Jahr 2011 ausgeliefert:
- Die Kurzarbeiterliste, die mit dem Report: RPCKULD3 und dem Formular HR_DE_KUG_LISTE erstellt wird, wird um den Faktor bei Steuerklasse IV ergänzt.
- Die pauschalierte SV-Erstattung wird bis zum 31.03.2012 verlängert, wobei die Prozentsätze ab 01.01.2011 auf 19,50 % (Erstattung 50 %) bzw. 39,00 % (Erstattung 100 %) verringert werden.
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung.
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Empfehlungen
und Tipps: |  | Falls Sie von Kurzarbeit betroffen sind, geben Sie diese Information an die Fachabteilung weiter. |
| |  | Dieser Hinweis ist für Sie nicht relevant, wenn Sie von Kurzarbeit nicht betroffen sind. |
| Sonstige Hinweise |  |
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Personalabrechnung
1514925 - Inhalt des Jahreswechsels Deutschland 2010/2011
1505058 - Performance-Verbesserung B2A-Manager
1521334 - SV: Korrekturen und Verbesserungen B2A
1522895 - SV: Kommunikationsserver Abfrage BV-DEÜV
1523185 - SV: Verbesserungen und Korrekturen SV-Kommunikation
1524177 - LStA/LStB: Korrekturen und Ergänzungen XML-Schema 2010
1525406 - ELENA: Auswertung Konstante TOAPP für ENR
1526720 - ELENA: Korrekturen und Verbesserungen
1528558 - LStA/LStB: Änderungen zum Jahreswechsel
1528670 - SV: Verlängerung der Zertifikate
1529140 - ELENA: Korrekturen und Verbesserungen
1511082 - Neuer DEÜV-Tätigkeitsschlüssel: Vorbereitungen
1504533 - ELENA: Kündigungsmeldungen ohne eine Austrittsmaßnahme
1527444 - Lohnkonto - Änderungen zum Jahreswechsel 2010/2011
1531190 - Rückrechnungsandruck im Entgeltnachweis
1531091 - Maschinelle Ermittlung Arbeitsentgelt Beschäftigungsverbot
1471379 - Erweiterung T5DR4, um Bausteine bei RR neu zu überrechnen
1525501 - BVV in AVmG abbilden: Ergänzungen I
1531641 - Übertragung von AVmG-Kontingent SV-frei §14 SGB IV
1432077 - Unterhaltspfändungen pfänden erst aus dem Vorrechtsbereich
1499041 - Transaktion PU01: Löschen von Pfändungsdaten
1521465 - Pfändung Entstehungsprinzip: Korrektur Steuern bei BUEZ
1525139 - Lohnarten Strukturausgleich falsch für Pfändung geschlüsselt
1528221 - Zulässigkeit /453-/455 für Personalteilbereichsgruppierungen
1530435 - Korrektur der Prüfung der UV-Mitgliedsnummer für VBG
1418780 - RPCKULD3: Sortierung der Abrechnungslisten
1496590 - Steuerpflicht von Aufstockungen und SV-freie Einmalbezüge
1525561 - Operation DATZ RW wird nicht ausgeführt
1531146 - Berechtigungsprüfungen für Reports der LStB fehlerhaft
1488355 - RPTLEAD0: Lohnarten mit Splits nicht berücksichtigt
1499643 - RPCEHCD1: Verdienststrukturerhebung 2010
1514749 - RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2010
1416498 - Teilzeiteinkommen bei Antrag auf Elterngeld
1481557 - Korrekturen Bescheinigungswesen (internationale Teile) 01/10
1520790 - Korrekturen Bescheinigungswesen 12/2010
Personalstammdaten
1471156 - Korrekturen an Infotypen (7)
1476300 - IMG & Dokumentation: Korrektur von Schreibfehlern
1493284 - TMW: Krankheit wurde manuell geändert
0804279 - Vakanz beim Löschen von Kündigung falsch gesetzt
1336916 - Änderungen an Softwarekomponenten und Paketschnittstellen
1473958 - IT0000: Sätze des IT0302 bleiben beim Kopieren vorhanden
1483695 - System kehrt bei Mitarbeiterkennung zur PA40 zurück
1484020 - PA20/PA30: Überschrift "Status" (INF_EX) zu kurz definiert
1485846 - Unnötige Leerzeile in Dynpro des Infotyps 0001
1486803 - Fehlermeldung RP 487 bei Bankverbindung ohne Bankkonto
1487481 - HR_MAINTAIN_MASTERDATA: Personalnr. Zu oft gesperrt
1491575 - Bankverbindung ohne IBAN: Fehlermeldung RP 488
1493095 - PA30: gepflegter Infotyptext ist nicht sichtbar
1501249 - HR_ENTRY_DATE: zu viele Eintrittsdaten zurückgeliefert
1506051 - IT0001: Fehlermeldung PB326 während Einstellung
1508960 - PA41: Maßnahmen werden fälschlicherweise gelöscht
1509898 - Datensatzüberschneidung: Warnmeldungen nicht angezeigt
1513891 - IBAN: keine Warnmeldung bei Änderung der Bankdaten
1521867 - Dynamische Maßnahme wird für Infotyp 0001 nicht ausgeführt
1524688 - RPLPAY00: Drucktasten in GUI-Funktionsleiste nicht aktiv
1526381 – Mehrfachzuordnung Planstelle:Prozentsatzänd. nicht gesichert
1478702 - Ind.Bewertung: Kürzungsmethode überschreibt globale Daten
1511528 - IT0001: aufbereiteter Name (ENAME) nicht aktualisiert
Personalzeitwirtschaft
1527575 IT 0007: Keine Anpassung der wöchentlichen Arbeitstage
1320688 RPAFRV00: Sortierung in ALV Anzeigeliste nicht stabil
1336916 Änderungen an Softwarekomponenten und Paketschnittstellen
1124917 ESS LEA: Kundenfelder bei bestimmtem Szenario nicht gefüllt
1292239 Wochenarbeitsstunden (PA0007-WOSTD) nicht überschreibbar
1296303 ESS LEA: Notizen bei gebuchten Abwesenheiten nicht angezeigt
0907024 PP61: Prüfung auf Überlappung von Diensten fehlerhaft
1390729 Some cluster B2 records still have the wrong version
1425034 Report RPTARQEMAIL: E-Mail-Text nicht vollständig gefüllt
1429720 LEA: Falsche Statusanzeige bei abgelehntem Löschantrag
1437658 ESS LEA: Dump beim Ändern von Abwesenheitsantrag
1442967 PTCOR: Status der Zeitauswertungsmeldg. nicht berücksichtigt
1445185 Arbeitszeitplanregel (SCHKZ) nicht überschreibbar
Personalzeitwirtschaft
1454910 PT40: Absprung aus Belegsicht verzweigt nicht in Liste
1455462 Korrektur ESS: Report RPTCORAPP - Beschreibung fehlt
1456799 ESS: RPTCORTMAIL versendet E-Mail an Mitarbeitr ohne Meldung
1460527 RPTARQPOST ist langsam
1466994 PP67 - Kurzdump in F4-Hilfe bei leerer T77ED
1501377 ESS LEA: Abwesenhts-Workflow ncht abgeschlssn nach Genehmgng
1520047 PP61: Fehler in der Sperrlogik
1521851 RPTARQEMAIL sendet mitunter keine E-Mail an Genehmigenden
1523943 User-Exit "on_data_changed" ist falsch eingebunden
1527126 PP61: Zuordnungsstrategie pro Einsatzgruppe II
1527866 Dump CX_SY_ZERODIVIDE beim Anlegen des Infotyps 0007
1529813 Verknüpfung zw. IT 0080 und 2001 in Aktualisierung entfernt
1530173 PA61: Fehler in der Batch-Input Protokollierung
1530395 ESS LEA: Uhrzeiten werden nicht aktualisiert
1530654 ESS COR: RPTCORPOST-Sätze mit Status "Fehler" nicht berücks.
1530957 Abwesenheitsplaner: Spaltenbreite
Reisekosten
Keine Hinweise vorhanden
| Zusammenfassung |  |
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Dieses Support-Package enthält diverse wichtige Änderungen zum Jahreswechsel und muss daher zwingend vor der Abrechnung Januar 2011 eingespielt werden. Auf eine Einspielempfehlung pro Hinweis wurde daher verzichtet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass mit dem Support-Package vom 20.12.2010 noch weitere gesetzliche Änderungen für das Jahr 2011 ausgeliefert werden. Dieses Support-Package ist ebenfalls vor der Januar-Abrechnung einzuspielen.
Ab dem 01.12.2011 wird der bisher 5-stellige Tätigkeitsschlüssel auf 9 Stellen umgestellt. Mit dem Hinweis „1511082 - Neuer DEÜV-Tätigkeitsschlüssel: Vorbereitungen“ werden dafür Änderungen ausgeliefert. Beachten Sie bitte, dass sich mit diesem Hinweis der Aufbau des IT „0020 DEÜV“ geändert hat. Wie gewohnt ist es aber weiterhin nur erforderlich, die Felder unter „Angaben zur Tätigkeit (alt)“ und „weitere Angaben“ zu pflegen. Die neuen Angaben unter „Angaben zur Tätigkeit“ werden erst Ende des Jahres 2011 zu Pflichtfeldern. In einer weiteren HCM Support Package News werden wir detailliert darüber informieren.
Auch möchten wir Sie auf den Hinweis „1528670 SV: Verlängerung der Zertifikate“ hinweisen. Die Zertifikate der ITSG sind nur für drei Jahre gültig und müssen danach verlängert werden. Dieser Hinweis liefert detailliert Informationen zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie, dass alle von uns im „HCM Support Package News“ getroffenen Annahmen und Aussagen ohne Gewähr sind!
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